Der Monatsbericht, Teil für Teil
Von all der digitalen Arbeit sieht der Eigentümer vor allem eines, den Monatsbericht. Er fasst zusammen, was auf dem Mietkonto, in der Akte und im Haus passiert ist, und kommt zu einem festen Termin, auf den Sie sich einstellen können.
Mietübersicht. Für jede Einheit steht die vereinbarte Miete neben dem Zahlungseingang des Monats, und die Zahlen kommen aus den Umsätzen des Mietkontos, abgeglichen mit den Mietverträgen. Eine Zeile ohne Abweichung braucht keine weitere Aufmerksamkeit, und in einem gut laufenden Haus sind das fast alle.
Offene Posten. Hier stehen Rückstände je Mietpartei mit Betrag und dem Stand von Mahnung oder Abmahnung, und hier sehen Sie auch, wann es ernst wird. Fehlt an zwei Terminen in Folge zusammen mehr als eine Monatsmiete, steht die Entscheidung über eine fristlose Kündigung an (§ 543 Abs. 2 BGB).
Auslastung. Der Teil zeigt leere Einheiten, eingegangene Kündigungen und den Stand jeder Neuvermietung. In Berlin zählt hier jede Woche, denn ab drei Monaten muss ein Leerstand dem Bezirksamt angezeigt werden. Ohne Ausnahmegrund wie eine zügige Renovierung wird daraus eine Zweckentfremdung nach Berliner Recht.
Instandhaltung. Aufgeführt sind beauftragte und erledigte Arbeiten mit Betrag, dazu der Stand des Jahresbudgets. Was über der Freigabegrenze lag, steht zusammen mit der Freigabe des Eigentümers darin, sodass sich später niemand fragen muss, wer das genehmigt hat.
Empfehlungen. Am Ende steht, was als Nächstes ansteht und worüber der Eigentümer entscheiden sollte. Das kann eine mögliche Mieterhöhung nach dem Mietspiegel sein, ein Angebot über der Freigabegrenze oder eine Frist, die näher rückt.
Ein Bericht ersetzt nicht den Blick in die Belege, aber er zeigt, wo sich der Blick lohnt. Deshalb sollte sich jede Zahl darin bis zur Buchung oder zur Rechnung in der Akte zurückverfolgen lassen.