Wer seine Wohnung in Berlin selbst vermietet, hat zwölf Schritte vor sich, und an mehreren davon greifen Berliner Verordnungen. Den Anfang macht die zulässige Miete nach dem Mietspiegel 2026, weil die Mietpreisbremse in der ganzen Stadt bis zum 31.12.2029 gilt. Danach kommt der Energieausweis, der spätestens zur Besichtigung vorliegen muss, und von Bewerbern dürfen Sie nur wissen, was der Datenschutz erlaubt. Am Ende bestätigen Sie den Einzug für die Meldebehörde. Und sollte die Wohnung zwischen zwei Mietern länger leer stehen, ist das ab drei Monaten beim Bezirksamt anzuzeigen.
Selbst zu vermieten ist gut machbar, man unterschätzt nur leicht, wie viele dieser Pflichten an einem festen Zeitpunkt hängen. Berufen Sie sich auf eine Ausnahme von der Mietpreisbremse, muss Ihre Auskunft dazu beim Mieter sein, bevor er unterschreibt. Und der Energieausweis muss da sein, bevor der erste Interessent die Wohnung betritt. Wer die Schritte in ihrer Reihenfolge abarbeitet, muss hinterher nichts nachholen.




