Ein Mietshaus in der Spandauer Neustadt, ein Wohnblock in Haselhorst und ein paar vermietete Wohnungen in Wilhelmstadt gehören zum selben Bezirk, und trotzdem gelten für sie verschiedene Regeln. Wir verwalten Ihr Objekt, ziehen die Mieten ein, rechnen die Betriebskosten ab und beauftragen die Reparaturen, und dabei behalten wir im Blick, welche Regel für welche Straße gilt. Am stärksten ins Gewicht fällt der Milieuschutz, den es im Bezirk in drei Gebieten gibt: in Wilhelmstadt, in der Spandauer Neustadt und seit dem Sommer 2025 am Stresow.
Für Vermieter ist das die wichtigste Besonderheit des Bezirks, denn wer in diesen Gebieten ein Bad modernisiert, Wohnungen zusammenlegt oder einen Balkon anbaut, braucht vorher eine Genehmigung des Bezirksamts. Für einen Eigentümer, der eigentlich nur das Bad seiner Mieter erneuern will, ist das eine Hürde, die er kennen sollte, bevor der erste Handwerker kommt. In Hakenfelde, Staaken oder im Falkenhagener Feld gilt diese Pflicht dagegen nicht, und dort drehen sich die Fragen eher um Großsiedlungen, Wartungsverträge und die richtige Einordnung im Mietspiegel.
Spandau zählte Ende 2025 genau 261.266 Einwohner und hatte 2024 einen Bestand von 130.289 Wohnungen (Einwohnerregister, IBB-Wohnungsmarktbericht). Der größte Teil der Wohnbauflächen gehört dabei Menschen wie Ihnen: Gemessen an der Grundstücksfläche sind 65,9 Prozent in der Hand von Privatleuten, nur 9,5 Prozent gehören landeseigenen Wohnungsgesellschaften. So ergibt es unsere flächengewichtete Auswertung der Katasterdaten der Senatsverwaltung, Stand Oktober 2025.



