Irgendwann fällt beim Blick in die Mieterliste eine Wohnung auf, deren Miete sich seit Jahren nicht bewegt hat, und dann stellt sich die Frage, wie viel mehr Sie verlangen dürfen. In Berlin führen drei Wege zu einer höheren laufenden Miete: bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach dem Mietspiegel 2026, über eine Modernisierung oder über eine Vereinbarung mit dem Mieter. Beim ersten Weg bremst die Berliner Kappungsgrenze, denn in drei Jahren darf die Miete um höchstens 15 Prozent steigen statt der 20 Prozent, die das BGB als Regel vorsieht. Die Verordnung dazu gilt für ganz Berlin bis zum 10.05.2028.
Maßstab für die Vergleichsmiete ist seit dem 28.05.2026 der Berliner Mietspiegel 2026. Weil er ein qualifizierter Mietspiegel ist, wird vor Gericht vermutet, dass seine Werte die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiedergeben. Daraus folgt für Sie eine feste Reihenfolge: zuerst die Wohnung im neuen Mietspiegel einordnen, dann prüfen, wie viel davon Kappungsgrenze und Sperrfrist gerade zulassen.




