Zum Inhalt springen
Monatsberichtbis zum 10. Werktag des FolgemonatsDigitales PortalUnterlagen und Vorgänge jederzeit einsehenEin Ansprechpartnerfür Ihr ganzes ObjektNur für VermieterMietverwaltung und Sondereigentum
Digitale Hausverwaltung Berlin — zur Startseite Digitale Hausverwaltung Berlin Mietverwaltung und Sondereigentum MONATSBERICHT für jeden Eigentümer
Stadtvilla mit mehreren Wohnungen und Vorgarten
Hausverwaltung · Potsdam

Hausverwaltung für Mietshäuser in Potsdam

Ihre Mietshäuser und Wohnungen in Potsdam verwalten wir von Berlin aus, mit Terminen im Haus. Der Potsdamer Mietspiegel 2026 ordnet Mieten nach Energieeffizienzklasse, nicht nach Wohnlage.

oder per E-Mail: kontakt@digitale-hausverwaltung-berlin.de

Die Anfrage läuft in 6 Schritten. Eine Option wählen Sie mit der Eingabetaste oder der Leertaste; danach öffnet sich der nächste Schritt.

Schritt 1 von 6
Was sollen wir übernehmen?

Wählen Sie, was am nächsten kommt. Den Umfang klären wir im Gespräch.

Wie viele Einheiten hat das Objekt?

Alle Wohnungen im Objekt zusammen. Eine Schätzung genügt.

Wie ist das Haus heute vermietet?

Mehrfachauswahl, wenn mehreres zutrifft.

Wo liegt das Objekt?

Wir verwalten in ganz Berlin und darüber hinaus.

Ab wann soll es losgehen?

Damit wir die Übernahme planen können.

Wohin dürfen wir antworten?

Wir melden uns innerhalb eines Werktags und sprechen über Ihr Objekt. Danach bekommen Sie ein schriftliches Angebot.

Telefon oder E-Mail — eines von beiden genügt, damit wir uns bei Ihnen melden können.

Oder rufen Sie an: 030 7593 9313, Mo–Fr 9–18 Uhr · oder per E-Mail:kontakt@digitale-hausverwaltung-berlin.de

Ein Mietshaus in Babelsberg, eine Wohnung in der Brandenburger Vorstadt oder mehrere Einheiten im Bornstedter Feld liegen nah an Berlin, und trotzdem vermietet man dort nach anderen Regeln. Für solche Objekte übernehmen wir die Mietverwaltung, und zwar von Berlin aus: Abrechnung, Monatsbericht und Schriftverkehr laufen digital, und zu Begehungen und Übergaben kommen wir ins Haus. Gleich beim ersten Thema, der Miete, zeigt sich der Unterschied, denn der Potsdamer Mietspiegel 2026 sortiert nicht nach Wohnlage, sondern nach Baualter und Energieeffizienzklasse.

Das liegt am Landesrecht, denn Potsdam gehört zu Brandenburg. Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze gibt es dort auch, aber nach Brandenburger Verordnungen, und die Kappungsgrenze gilt länger als in Berlin. Dazu regelt eine städtische Satzung Leerstand und Ferienvermietung, und rund um die Schlösser und Parks kommen Welterbe-Auflagen hinzu.

Die Landeshauptstadt hatte Ende 2025 genau 188.288 Einwohner mit Hauptwohnsitz und 98.656 Wohnungen (Statistik der Stadt Potsdam). Und sie ist eine Studentenstadt: Im Wintersemester 2025/26 waren an Universität, Fachhochschule und Filmuniversität rund 24.000 Studierende eingeschrieben.

Mietpreisbremse und Kappungsgrenze in Potsdam

Beide gelten in Potsdam, geregelt in zwei Brandenburger Verordnungen vom 03.12.2025. Ein Unterschied zu Berlin liegt in den Enddaten, denn die Mietpreisbremse endet wie dort am 31.12.2029, die Kappungsgrenze aber erst am 31.12.2030.

Steckbrief Potsdam: Mietpreisbremse und Kappungsgrenze in Brandenburg, Mietspiegel 2026, Satzungen, Welterbe

Regel Grundlage gilt Inhalt
Mietpreisbremse Mietpreisbegrenzungsverordnung Brandenburg (GVBl. II/25 Nr. 95) 01.01.2026 bis 31.12.2029 neue Miete höchstens 10 Prozent über der Vergleichsmiete
Kappungsgrenze Kappungsgrenzenverordnung Brandenburg (GVBl. II/25 Nr. 94) 01.01.2026 bis 31.12.2030 höchstens 15 Prozent in drei Jahren
Mietspiegel qualifizierter Mietspiegel 2026, Amtsblatt 14/2026 seit 25.06.2026 Vergleichsmiete nach Baualter und Energieeffizienzklasse
Zweckentfremdung Zweckentfremdungsverbotssatzung, Neufassung seit 30.04.2026, für fünf Jahre Leerstand über sechs Monate, Fremdbeherbergung über acht Wochen im Jahr
Milieuschutz soziale Erhaltungssatzungen seit 02.11.2023 Teltower Vorstadt Nord, Babelsberg Süd

Die Mietpreisbegrenzungsverordnung erfasst 36 Städte und Gemeinden in Brandenburg, ihre Vorgängerin nur 19, und Potsdam ist darunter die einzige kreisfreie Stadt. Bei einer Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, ausgenommen sind Wohnungen, die nach dem 01.10.2014 erstmals genutzt und vermietet wurden.

Vertrautes gibt es trotzdem, denn diese und die übrigen Ausnahmen stehen im Bundesrecht und gelten deshalb in Potsdam genauso wie in Berlin. Gemeint sind eine höhere Vormiete, eine Modernisierung in den letzten drei Jahren oder die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung (§§ 556e, 556f BGB). Wer sich auf eine davon beruft, muss den Mieter vor dessen Vertragserklärung in Textform informieren (§ 556g BGB). Für Berliner Häuser gilt dagegen eine eigene Verordnung, die der Ratgeber zur Berliner Mietenbegrenzungsverordnung erklärt.

Im laufenden Mietverhältnis darf die Miete in drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen, in Potsdam wie in Berlin, nur nicht gleich lange. Die Brandenburger Verordnung dazu läuft bis 31.12.2030, die Berliner nur bis 10.05.2028. Wer Häuser in beiden Städten hat, rechnet also mit zwei Enddaten, und wir behalten beide für Sie im Kalender.

Der Potsdamer Mietspiegel 2026: Energieklasse statt Wohnlage

Wer aus Berlin kommt, sucht im Potsdamer Mietspiegel 2026 zuerst die Wohnlage und findet stattdessen die Energieeffizienzklasse aus dem Energieausweis, die dort die Vergleichsmiete mitbestimmt. Die Wohnlage taucht nur in der Orientierungshilfe zur Einordnung in die Spanne auf, etwa bei Wasserlage oder historischer Siedlungsstruktur bis 1948.

Es ist der elfte qualifizierte Mietspiegel der Stadt, und er trat mit der Bekanntmachung im Amtsblatt 14/2026 am 25.06.2026 in Kraft, als Nachfolger des Mietspiegels 2024. Stichtag ist der 30.09.2025, ausgewertet wurden 35.882 Mieten aus Verträgen, die zwischen Oktober 2019 und September 2025 geschlossen oder geändert wurden. Die Tabelle unterscheidet die Klassen A+ bis H und hat eine eigene Spalte für Wohnungen ohne Energieausweis, sodass auch ein Haus ohne Ausweis eingeordnet werden kann.

Beispiel. Eine 42-Quadratmeter-Wohnung in einem Altbau der Brandenburger Vorstadt, gebaut vor 1948, hat einen Energieausweis der Klasse B. Damit fällt sie in das Tabellenfeld A1, für das der Mietspiegel einen Mittelwert von 9,95 Euro je Quadratmeter ausweist, bei einer Spanne von 8,28 bis 11,64 Euro. Wo genau die Wohnung darin liegt, entscheidet die Orientierungshilfe der Stadt. Dieser Einzelwert zählt bei einer Mieterhöhung zusammen mit der Kappungsgrenze, bei einer Neuvermietung die Grenze von 10 Prozent darüber. Einen Durchschnittswert für die ganze Stadt nennt die Broschüre nicht.

Der Energieausweis zählt bei der Vermietung in Potsdam damit doppelt. Er bestimmt das Tabellenfeld, und er muss nach § 80 GModG spätestens bei der Besichtigung vorliegen, sonst droht ein Bußgeld bis 10.000 Euro (§ 108 GModG). Ab 01.01.2027 ist er auch bei der Verlängerung eines Mietvertrags fällig und wird digital ausgestellt. Den Mietspiegel selbst stellt die Stadt auf ihrer Seite zum Potsdamer Mietspiegel bereit.

Gründerzeit-Mietshaus an einer Straßenecke in der Abenddämmerung

Milieuschutz in Babelsberg Süd und der Teltower Vorstadt

Welterbe, Denkmal und Fernwärme: Instandhaltung in Potsdam

Eine Stadt, deren Schlösser und Parks Welterbe sind, schützt mehr als nur die Schlösser selbst, und deshalb klären wir vor einer Reparatur am Haus zuerst, welche Satzung oder Verordnung gilt. Infrage kommen Welterbe-Pufferzone, Denkmalbereich, Gestaltungssatzung und Fernwärmevorranggebiet, manchmal auch mehreres zugleich.

Wie weit das reicht, zeigen die Flächen. Das UNESCO-Welterbe „Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin“ umfasst auf Potsdamer Stadtgebiet 1.337 Hektar, die Pufferzone 5.308 Hektar, davon 987 Hektar engere Pufferzone. Die Welterbeflächen stehen über die Denkmalbereichssatzung „Berlin-Potsdamer Kulturlandschaft“ vom 30.10.1996 unter Schutz, für ihre Umgebung gilt ein Umgebungsschutz. In der weiteren Pufferzone prüft die Untere Denkmalschutzbehörde Vorhaben über 10 Meter Höhe oder über 500 Quadratmeter zusammenhängender Grundfläche.

Dazu kommen Denkmalbereichssatzungen, etwa für den Stadtkern, die Brandenburger Vorstadt und Nowawes in Babelsberg, und für Babelsberg Nord und Süd gelten außerdem Gestaltungssatzungen. Arbeiten an Fassade, Dach oder Fenstern können deshalb eine Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde brauchen, Hegelallee 6–10, Haus 1. Darauf weisen wir vor dem Auftrag hin, und den Antrag stellen Sie mit den Unterlagen, die wir zusammenstellen. Kleine Reparaturen beauftragen wir bis zur Freigabegrenze selbst, größere Vorhaben steuern Sie mit Ihrem Architekten.

Bei der Heizung kommt noch eine Potsdamer Besonderheit hinzu, die man als Eigentümer kennen sollte, bevor man Angebote einholt. Die städtische Fernwärmesatzung vom 21.12.1998 weist Vorranggebiete aus, in denen ein Anschluss- und Benutzungszwang gilt, und eine Befreiung gibt es nur auf Antrag. Deshalb prüfen wir das, bevor ein Heizungstausch geplant wird, und nicht erst, wenn der neue Kessel schon bestellt ist. Weniger Gewicht haben inzwischen die Sanierungsgebiete: Aktiv ist vor allem noch die Potsdamer Mitte, die 2. Barocke Stadterweiterung ist teilweise aufgehoben, die Gebiete in Babelsberg Nord und Süd ganz.

Sanierte Gründerzeit-Fassade mit Stuck, Balkonen und Straßenbäumen

Potsdamer Stadtteile und was dort steht

Potsdam hat 32 Stadtteile, und ihr Bestand reicht vom Altbau der Innenstadt über die Plattenbauten am Schlaatz bis zu den Neubauten auf früheren Militärflächen. Die Stadt ordnet sie in ihrer Statistik mit Stand Ende 2022 Siedlungstypen zu, und daraus ergibt sich, worauf die Verwaltung jeweils achtet.

Stadtteil Bestand Worauf wir achten
Babelsberg Süd, Brandenburger Vorstadt, Historische Innenstadt Mehrfamilienhaus Altbau Denkmalbereich, in Babelsberg Süd Milieuschutz
Potsdam West Mischbebauung Lage zur Welterbe-Pufferzone prüfen
Am Schlaatz, Stern, Drewitz, Waldstadt II Mehrfamilienhaus Plattenbau Fernwärmevorranggebiet prüfen, große Nachbareigentümer
Kirchsteigfeld Mehrfamilienhaus Neubau Baualter und Energieklasse für den Mietspiegel 2026 erfassen
Bornstedter Feld, Krampnitz Neubau auf früheren Militärflächen Erstvermietung und Auskunftspflicht

Am Schlaatz zeigt sich die eine Seite der Stadt: Dort entstanden von 1980 bis 1987 rund 5.600 Wohnungen in Plattenbauweise, und 2022 lebten dort etwa 9.400 Menschen. Rund 85 Prozent des Bestands gehören der kommunalen ProPotsdam und Genossenschaften, die sich 2019 im „Bündnis am Schlaatz“ zusammengeschlossen haben. Private Vermieter sind dort deshalb in der Minderheit.

Ganz anders das Bornstedter Feld, wo auf rund 300 Hektar ehemaliger Militärfläche ein neuer Stadtteil gebaut wurde, in dem 2022 über 14.000 Menschen lebten. Krampnitz im Norden ist das nächste Projekt dieser Art: 140 Hektar, 4.900 Wohneinheiten für rund 10.000 Menschen. Die ersten Bewohner ziehen 2026 in sanierte Klinkerhöfe, die erste Ausbaustufe soll bis 2029 fertig sein, die zweite nach Verlängerung der Tram 96 bis 2038. Wer in diesen neuen Quartieren vermietet, muss deshalb vor allem das Datum der Erstvermietung und die Auskunftspflicht gegenüber dem Mieter im Blick haben.

Wie wir Häuser in Potsdam von Berlin aus verwalten

Potsdam und die Berliner Nachbarbezirke

Wer zusätzlich in Steglitz-Zehlendorf oder Spandau vermietet, arbeitet mit zwei Rechtsordnungen nebeneinander, und das kann am Anfang verwirren. In Berlin gelten ein Mietspiegel mit Wohnlagen, die Erhaltungsgebiete der Bezirke und eine Anzeigepflicht für Leerstand ab drei Monaten. In Potsdam sind es der Mietspiegel nach Energieklasse, zwei städtische Erhaltungssatzungen und eine Leerstandsgrenze von sechs Monaten. Damit nichts durcheinandergerät, bekommen Sie für jedes Haus einen eigenen Bericht, der die Regeln seines Ortes berücksichtigt.

Ihr Haus in Potsdam: der erste Schritt

Für das erste Gespräch genügen Adresse und Zahl der Einheiten, und haben Sie Energieausweis und bisherigen Verwaltervertrag zur Hand, umso besser. Vorab prüfen wir, ob das Haus in einem Erhaltungsgebiet, einem Denkmalbereich oder der Welterbe-Pufferzone liegt, und sagen Ihnen im Gespräch, was daraus folgt. Sie erreichen uns in Berlin unter 030 7593 9313 oder per Mail an kontakt@digitale-hausverwaltung-berlin.de, und Ihre Angaben können Sie uns ebenso über das Formular schicken.

Häufige Fragen

Gilt die Mietpreisbremse auch in Potsdam?

Ja, allerdings nach Brandenburger Recht: Die Mietpreisbegrenzungsverordnung des Landes gilt vom 01.01.2026 bis 31.12.2029 und nennt Potsdam als einzige kreisfreie Stadt unter 36 Städten und Gemeinden. Bei einer Wiedervermietung darf die Miete deshalb höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, ausgenommen sind Wohnungen, die nach dem 01.10.2014 erstmals genutzt und vermietet wurden.

Wie stark darf ich die Miete in Potsdam erhöhen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach dem Mietspiegel 2026, höchstens aber um 15 Prozent in drei Jahren, denn diese abgesenkte Kappungsgrenze gilt in Potsdam nach der Brandenburger Verordnung bis 31.12.2030. Zwischen zwei Erhöhungen liegt außerdem eine Sperrfrist: Beim Wirksamwerden muss die Miete 15 Monate lang gleich gewesen sein.

Ich habe keinen Energieausweis für mein Haus in Babelsberg. Was heißt das für den Mietspiegel?

Für den Mietspiegel ist das kein Hindernis: Der Potsdamer Mietspiegel 2026 ordnet Wohnungen nach Baualter und Energieeffizienzklasse ein und hat für Häuser ohne Ausweis eine eigene Spalte. Für eine Neuvermietung brauchen Sie den Ausweis aber ohnehin, denn er muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen (§ 80 GModG). Fehlt er, sagen wir es Ihnen vor dem ersten Inserat, damit Sie ihn rechtzeitig bestellen können.

Liegt mein Haus in Babelsberg Nord im Milieuschutzgebiet?

Noch nicht, auch wenn die Stadt den Weg dafür geöffnet hat: Für Babelsberg Nord hat sie am 27.03.2026 den Aufstellungsbeschluss bekannt gemacht, eine Satzung gilt dort aber noch nicht. In Kraft sind bisher nur die Satzungen für Babelsberg Süd und die Teltower Vorstadt Nord.

Was ändert das Welterbe für Reparaturen an meinem Haus?

Das hängt davon ab, wo Ihr Haus liegt. Die Welterbeflächen schützt die Denkmalbereichssatzung „Berlin-Potsdamer Kulturlandschaft“, für die Pufferzone gilt ein Umgebungsschutz. Vorhaben über 10 Meter Höhe oder über 500 Quadratmeter Grundfläche in der weiteren Pufferzone prüft die Untere Denkmalschutzbehörde. Vor Arbeiten an Fassade, Dach oder Fenstern weisen wir Sie auf diese Prüfung hin, und den Antrag bei der Behörde stellen Sie.

Darf ich meine Potsdamer Wohnung als Ferienwohnung vermieten?

Nur in engen Grenzen, denn nach der Potsdamer Zweckentfremdungsverbotssatzung ist Fremdbeherbergung von mehr als acht Wochen im Kalenderjahr eine Zweckentfremdung. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Wir selbst vermieten Wohnungen dauerhaft an Mieter, die dort auch wohnen.

Wie lange darf eine Wohnung in Potsdam leer stehen?

Nach der Satzung gilt Leerstand von mehr als sechs Monaten als Zweckentfremdung, zuständig ist der Bereich Wohnraumschutz der Stadt in der Friedrich-Ebert-Straße 79/81. Übertragen Sie uns die Neuvermietung, suchen wir den nächsten Mieter schon vor dem Auszug, damit die Wohnung gar nicht erst lange leer steht.

Kommen Sie für Übergaben wirklich nach Potsdam?

Ja, Übergaben und die jährliche Begehung machen wir auch in Potsdam im Haus. Dafür fahren wir die rund 30 Kilometer vom Kurfürstendamm 96 in Berlin bis zum Potsdamer Rathaus, ohne Verkehr knapp eine halbe Stunde mit dem Auto. Handwerker kommen nach Terminen, die wir mit Ihren Mietern und den Betrieben abstimmen.

Welches Gericht ist zuständig, wenn ein Mieter in Potsdam nicht zahlt?

Das kommt auf den Schritt an: Für das gerichtliche Mahnverfahren ist bei Antragstellern aus Berlin und Brandenburg das Zentrale Mahngericht beim Amtsgericht Wedding zuständig. Eine Räumungsklage gehört dagegen vor das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Wohnung liegt (§ 29a ZPO). Den Prozess führt Ihr Anwalt, und wir bereiten ihm die Unterlagen vor.

Muss ich in Potsdam an die Fernwärme, wenn ich die Heizung erneuere?

Wenn Ihr Haus in einem Fernwärmevorranggebiet liegt, ja: Dort gilt nach der städtischen Fernwärmesatzung vom 21.12.1998 ein Anschluss- und Benutzungszwang, von dem es eine Befreiung nur auf Antrag gibt. Ob Ihr Haus in einem solchen Gebiet liegt, prüfen wir deshalb vor jeder Heizungsplanung.

Gepflegtes Treppenhaus in einem Berliner Altbau mit Holzgeländer und Fliesenboden
Unverbindlich, Antwort innerhalb eines Werktags

Ihre Hausverwaltung für Potsdam

Schreiben Sie kurz, um welches Objekt es geht, oder rufen Sie an. Sie bekommen ein Angebot, das zu Ihrem Haus passt, und wissen danach genau, was wir übernehmen — Rückmeldung innerhalb eines Werktags.

030 7593 9313

Mo–Fr 9–18 Uhr

Lieber schreiben?

kontakt@digitale-hausverwaltung-berlin.de

Telefon oder E-Mail — eines von beiden genügt, damit wir uns bei Ihnen melden können.

Mit dem Absenden willigen Sie ein, dass wir Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage verwenden. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.