Die Entscheidung ist gefallen: Ab dem nächsten Quartal soll eine andere Hausverwaltung Ihr Mietshaus betreuen. Offen ist jetzt, wie Akten, Kautionen und das laufende Abrechnungsjahr von der einen Verwaltung zur anderen kommen, und wer den Mietern sagt, an wen sie sich ab dem Stichtag wenden.
Rechtlich ist das einfacher, als es sich anfühlt, denn der Wechsel einer Mietverwaltung braucht weder Beschluss noch Versammlung. Sie kündigen den alten Vertrag, beauftragen die neue Verwaltung und legen mit ihr einen Stichtag fest. Ob der erste Monat danach ruhig läuft, entscheidet sich in den Wochen zwischen Kündigung und Stichtag.
Diese Wochen nutzen wir. Bis zum vereinbarten Stichtag fordern wir die Unterlagen nach einer festen Übergabeliste an, prüfen Kautionen und offene Posten und schreiben mit Ihnen die Mieter an. Ab dem Stichtag liegt die Mietverwaltung Ihres Hauses bei uns, und den ersten Monatsbericht haben Sie spätestens am 10. Werktag des Folgemonats.




