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Hausverwaltung wechseln: Mietvertrag wird für die digitale Akte mit dem Smartphone erfasst
Mietverwaltung und Sondereigentum

Hausverwaltung wechseln in Berlin: der Weg bis zum Stichtag

Wenn Sie die Verwaltung wechseln wollen, übernehmen wir Ihr Berliner Mietobjekt. Zum Stichtag kommen Akten, Kautionen und Kontozugänge nach einer festen Übergabeliste zu uns.

oder per E-Mail: kontakt@digitale-hausverwaltung-berlin.de

Die Anfrage läuft in 6 Schritten. Eine Option wählen Sie mit der Eingabetaste oder der Leertaste; danach öffnet sich der nächste Schritt.

Schritt 1 von 6
Was sollen wir übernehmen?

Wählen Sie, was am nächsten kommt. Den Umfang klären wir im Gespräch.

Wie viele Einheiten hat das Objekt?

Alle Wohnungen im Objekt zusammen. Eine Schätzung genügt.

Wie ist das Haus heute vermietet?

Mehrfachauswahl, wenn mehreres zutrifft.

Wo liegt das Objekt?

Wir verwalten in ganz Berlin und darüber hinaus.

Ab wann soll es losgehen?

Damit wir die Übernahme planen können.

Wohin dürfen wir antworten?

Wir melden uns innerhalb eines Werktags und sprechen über Ihr Objekt. Danach bekommen Sie ein schriftliches Angebot.

Telefon oder E-Mail — eines von beiden genügt, damit wir uns bei Ihnen melden können.

Oder rufen Sie an: 030 7593 9313, Mo–Fr 9–18 Uhr · oder per E-Mail:kontakt@digitale-hausverwaltung-berlin.de

Die Entscheidung ist gefallen: Ab dem nächsten Quartal soll eine andere Hausverwaltung Ihr Mietshaus betreuen. Offen ist jetzt, wie Akten, Kautionen und das laufende Abrechnungsjahr von der einen Verwaltung zur anderen kommen, und wer den Mietern sagt, an wen sie sich ab dem Stichtag wenden.

Rechtlich ist das einfacher, als es sich anfühlt, denn der Wechsel einer Mietverwaltung braucht weder Beschluss noch Versammlung. Sie kündigen den alten Vertrag, beauftragen die neue Verwaltung und legen mit ihr einen Stichtag fest. Ob der erste Monat danach ruhig läuft, entscheidet sich in den Wochen zwischen Kündigung und Stichtag.

Diese Wochen nutzen wir. Bis zum vereinbarten Stichtag fordern wir die Unterlagen nach einer festen Übergabeliste an, prüfen Kautionen und offene Posten und schreiben mit Ihnen die Mieter an. Ab dem Stichtag liegt die Mietverwaltung Ihres Hauses bei uns, und den ersten Monatsbericht haben Sie spätestens am 10. Werktag des Folgemonats.

Was die Übernahme umfasst

Die Übernahme ist ein eigener Arbeitsschritt vor der laufenden Verwaltung. Wir nennen ihn Objektonboarding: Bevor der erste Monat beginnt, legen wir alle Daten und Dokumente Ihres Objekts an und sortieren sie.

Schritt Was dazugehört Art der Leistung
Unterlagen anfordern Übergabeliste und Übergabetermin an die bisherige Verwaltung Übernahme, einmalig
Akte anlegen Mieter, Verträge, Soll-Mieten, Kautionen, Zähler und Dienstleister digital erfassen Übernahme, einmalig
Konten klären Zugang zu Ihrem Miet- und Kautionskonto, Abgleich der Salden zum Stichtag Übernahme, einmalig
Mieter informieren Schreiben an jede Mietpartei mit der neuen Ansprechstelle Übernahme, einmalig
Offene Posten fortführen Rückstände, Mahnstände und Ratenvereinbarungen laufende Verwaltung
Laufende Verfahren begleiten Mahnbescheide und Klagen, in Abstimmung mit Ihrem Anwalt Sonderleistung
Begehung Rundgang einmal im Jahr mit Protokoll und Maßnahmenplan laufende Verwaltung
Abrechnung für Zeiträume vor der Übernahme Betriebskostenabrechnung für Zeiträume vor dem Stichtag, die noch offen sind Sonderleistung

Was davon bei Ihrem Objekt anfällt, steht in Ihrem Angebot, und bei einer sauber geführten Akte ist die Übernahme vor allem Abgleich.

Zeitplan bis zum Stichtag

Am Anfang steht die Kündigungsfrist im alten Vertrag, denn sie legt den frühesten Stichtag fest, und alle anderen Schritte ordnen sich um diesen Tag.

Zeitplan des Verwalterwechsels von der Kündigung über den Stichtag bis zum ersten Monatsbericht, mit Zuständigkeiten

Wann Was passiert Wer
vor der Kündigung alten Vertrag lesen: Kündigungsfrist, Form, Regeln zur Herausgabe und zur Jahresabrechnung Sie, auf Wunsch mit uns
Kündigung schriftlich mit Nachweis des Zugangs, Stichtag nennen, Herausgabe zu diesem Tag verlangen Sie
direkt danach Verwaltervertrag und Vollmacht für uns, Übergabeliste an die bisherige Verwaltung Sie und wir
bis zum Stichtag Miet- und Kautionskonten klären, Akte anlegen, Dienstleister und Versorger informieren wir
vor dem ersten Fälligkeitstermin Schreiben an die Mieter, von Ihnen unterschrieben Sie und wir
Stichtag Übergabe von Akten, Daten, Schlüsseln und Kontozugängen, Zählerstände ablesen bisherige Verwaltung und wir
erster Monat offene Posten abgleichen, Lücken in der Akte nachfordern wir
bis zum 10. Werktag des Folgemonats erster Monatsbericht an Sie wir

Als Stichtag passt der Monatserste, weil die Miete nach § 556b Abs. 1 BGB spätestens am dritten Werktag fällig ist und dann jede Zahlung eindeutig zu einer Verwaltung gehört. Wie lange Sie an den alten Vertrag gebunden sind, erklärt der Ratgeber zum Verwaltervertrag in der Mietverwaltung.

Wer aus wichtigem Grund sofort wechseln will, kann nach § 626 BGB fristlos kündigen, und zwar innerhalb von zwei Wochen, nachdem er vom Grund erfahren hat. Ob der Grund trägt, hängt vom Einzelfall ab, und das bewertet Ihr Anwalt.

Die Übergabeliste

Mit dieser Liste fordern wir die Unterlagen bei der bisherigen Verwaltung an. Jede Zeile hat einen Zweck, denn ohne sie lässt sich irgendwann eine Frist nicht halten, eine Forderung nicht belegen oder eine Abrechnung nicht erstellen.

Unterlage Was genau Wofür wir sie brauchen
Mieterliste alle Einheiten mit Mieter, Mietbeginn, Nettokaltmiete, Vorauszahlungen und Stellplätzen Sollstellung ab dem ersten Monat
Mietverträge Verträge mit allen Nachträgen, Staffel- oder Indexvereinbarungen und Übergabeprotokollen Grundlage für Erhöhungen, Abmahnungen und Kündigungen
Mieterhöhungen Erhöhungsverlangen der letzten Jahre mit Datum und Zustimmung Sperrfrist und Kappungsgrenze berechnen
Auskünfte bei Neuvermietung Mitteilungen nach § 556g Abs. 1a BGB, wo die Miete über der Mietpreisbremse liegt Ausnahme belegen
Kautionen Aufstellung je Mietpartei, Kontonachweise mit Zinsstand, Bürgschaften getrennte Anlage nach § 551 BGB prüfen
Offene Posten Rückstände je Mietpartei, Mahnungen, Abmahnungen, Ratenvereinbarungen Mahnwesen ohne Lücke fortsetzen
Laufende Verfahren Mahnbescheide, Klagen, ausgesprochene Kündigungen, Kontakt des Anwalts Fristen kennen und Ihrem Anwalt zuarbeiten
Betriebskosten letzte Abrechnungen mit Zustellnachweis, Belege des laufenden Jahres, Umlageschlüssel, Flächenliste Abrechnung des Wechseljahres
Heizung und Messdienst Heizkostenabrechnungen, Vertrag mit dem Messdienst, Geräteliste Heizkostenabrechnung, Nachrüstpflichten
Wartung und Dienstleister Verträge für Heizung, Aufzug, Rauchwarnmelder, Hausmeister, Reinigung, Winterdienst Laufzeiten und Kündigungsfristen kennen
Versorger Allgemeinstrom, Gas oder Fernwärme, Wasser, jeweils mit Vertrags- und Zählernummer Ummeldung, Zählerstände zum Stichtag
Versicherungen Policen für Gebäude und Haftpflicht, offene Schadensfälle Schäden weiter abwickeln
Schlüssel Schließplan, Schlüsselbuch, Quittungen der Mieter Zugang zu Keller, Technik und leeren Wohnungen
Objektunterlagen Grundrisse, Flächen, Energieausweis, Genehmigungen, Begehungsprotokolle, offene Aufträge Vermietung, Begehung, Gewährleistung
Konten und Rechenschaft Kontoauszüge seit der letzten Abrechnung, Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben Salden zum Stichtag abgleichen
Schriftverkehr Korrespondenz mit Mietern, Bezirksamt und Dienstleistern laufende Vorgänge fortführen

Führt die alte Verwaltung ihre Akte digital, bitten wir um einen Export statt um Papier, denn einen Umzugskarton voller Ordner müssten wir ohnehin erst einscannen. Wie eine Akte ohne Papier aufgebaut ist, beschreibt der Ratgeber zur digitalen Hausverwaltung.

Was die alte Verwaltung herausgeben muss

Die bisherige Verwaltung muss Ihnen alles herausgeben, was sie für Sie erhalten oder aus der Verwaltung erlangt hat. So steht es in § 667 BGB, und über § 675 BGB gilt das auch für den Verwaltervertrag.

Gemeint sind Unterlagen und Gelder, also Akten, Belege, Schlüssel, Guthaben auf Verwaltungskonten und Kautionen, die bei ihr lagen. Dazu schuldet sie nach § 666 BGB Auskunft und Rechenschaft, für Sie also eine Abrechnung über alles, was sie seit der letzten Abrechnung für Sie eingenommen und bezahlt hat.

Hält sie Unterlagen zurück, setzen Sie ihr schriftlich eine Frist und führen jedes fehlende Stück einzeln auf. Hilft auch das nicht, übernimmt Ihr Anwalt.

Das Schreiben an die Mieter

Ihre Mieter erfahren vom Wechsel durch ein Schreiben, das Sie als Eigentümer unterschreiben, und dafür gibt es einen rechtlichen Grund. Nach § 174 BGB kann ein Mieter eine Kündigung oder Mieterhöhung der Verwaltung zurückweisen, wenn keine Originalvollmacht beiliegt. Dieses Recht entfällt, wenn der Eigentümer ihn vorher selbst über die Vollmacht informiert hat, und genau das leistet der Brief.

Wir bereiten das Schreiben vor, Sie unterschreiben, und wir verschicken es. Ändert sich das Mietkonto, muss es so früh ankommen, dass die Mieter ihren Dauerauftrag vor dem nächsten Fälligkeitstermin umstellen können.

Das Muster unten zeigt, wie das Schreiben aussehen kann, Platzhalter stehen in eckigen Klammern. Die Kontodaten tragen wir mit Ihnen ein.

Neue Hausverwaltung für [Anschrift des Hauses] ab dem [Stichtag]

Sehr geehrte Mieterin, sehr geehrter Mieter,

ab dem [Stichtag] verwaltet [Name der neuen Hausverwaltung] das Haus [Anschrift] in meinem Auftrag. Sie ist von diesem Tag an Ihre Ansprechstelle für Fragen zum Mietverhältnis, für Schadensmeldungen und für die Betriebskostenabrechnung.

Ich habe die neue Hausverwaltung bevollmächtigt, mich Ihnen gegenüber zu vertreten. Das schließt Erklärungen wie Mieterhöhungen, Abmahnungen und Kündigungen ein.

[Variante A] Ihre Miete zahlen Sie wie bisher auf das bekannte Konto. Sie müssen dafür nichts ändern.

[Variante B] Bitte überweisen Sie die Miete ab dem [Monat] auf mein Mietkonto: [Kontoinhaber, Bank, IBAN]. Passen Sie dafür bitte Ihren Dauerauftrag an.

Ihre Kaution bleibt für Sie angelegt. Ändert sich das Konto, auf dem sie liegt, erhalten Sie eine gesonderte Mitteilung.

So erreichen Sie die neue Hausverwaltung: [Telefon], [E-Mail], [Postanschrift].

Mit freundlichen Grüßen [Name und Unterschrift des Eigentümers]

Gepflegtes Altbau-Treppenhaus mit Holzgeländer, Fliesenboden und Briefkastenanlage

Konten und Kautionen beim Wechsel

Wer die Abrechnung des Wechseljahres macht

Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr des Wechsels erstellen wir für das ganze Jahr, mit den Belegen und Zahlungseingängen, die uns die bisherige Verwaltung bis zum Stichtag liefert. So bekommt jeder Mieter eine einzige Abrechnung statt zwei Teilabrechnungen von zwei Absendern. Welche Monate als Zeitraum vor der Übernahme gelten und ob dafür eine Sonderleistung anfällt, steht vorher in Ihrem Angebot.

Heikler ist ein Vorjahr, das beim Wechsel noch nicht abgerechnet ist, denn den Mietern gegenüber bleibt die Frist dieselbe. Zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums muss die Abrechnung zugegangen sein, sonst sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 BGB). Die Abrechnung für 2025 muss also bis zum 31.12.2026 bei den Mietern sein, gleich welche Verwaltung gerade zuständig ist.

Klären Sie deshalb schon in der Kündigung, ob die bisherige Verwaltung das Vorjahr noch erstellt, und bleibt es offen, übernehmen wir die Abrechnung als Sonderleistung. Wie aus Belegen eine Abrechnung wird, die einer Prüfung standhält, zeigt der Ratgeber zur Nebenkostenabrechnung für Vermieter.

Neubau-Mehrfamilienhaus mit hellem Putz, bodentiefen Fenstern und Balkonen

Berliner Regeln, die bei der Übernahme auf den Tisch kommen

Wir lesen die übernommene Akte mit den Berliner Regeln im Kopf, und manches fällt erst beim Wechsel auf, weil jemand alle Unterlagen auf einmal sieht.

Regel Was wir in der Akte prüfen Grundlage und Stand
Mietspiegel 2026 ob die Bestandsmieten Spielraum für eine Erhöhung lassen qualifiziert, in Kraft seit 28.05.2026
Kappungsgrenze wann die letzte Erhöhung war und was in drei Jahren noch möglich ist 15 Prozent in drei Jahren, Berliner Verordnung bis 10.05.2028
Mietpreisbremse ob bei Neuvermietungen über der Grenze die Auskunft an den Mieter vorliegt § 556g Abs. 1a BGB, Berliner Verordnung bis 31.12.2029
Zweckentfremdungsverbot wie lange leere Wohnungen schon leer stehen ab drei Monaten anzeigen, ohne Ausnahmegrund genehmigungspflichtig, § 5 Abs. 8 ZwVbG
Soziale Erhaltungsgebiete ob laufende oder geplante Umbauten genehmigt sind 82 Gebiete in Berlin, Stand Oktober 2026, § 172 BauGB
Heizkostenzähler ob Zähler und Verteiler fernablesbar sind Nachrüstung bis 31.12.2026, § 5 Abs. 3 HeizkostenV

Fehlt etwa bei einer Neuvermietung die Auskunft, kann sich der Vermieter nicht auf die Ausnahme von der Mietpreisbremse berufen. Holt er sie in der richtigen Form nach, greift die Ausnahme erst zwei Jahre später (§ 556g Abs. 1a Satz 3 BGB). Solche Funde stehen im ersten Monatsbericht unter den Empfehlungen, zusammen mit dem Schritt, den wir vorschlagen.

Wer außer uns beim Wechsel mitwirkt

Je nach Lage wirken beim Wechsel außer uns der WEG-Verwalter, Ihr Anwalt und Ihr Steuerberater mit.

In einem aufgeteilten Haus betreut ein WEG-Verwalter das Gemeinschaftseigentum, und ihn wechselt die Gemeinschaft per Beschluss. Die Sondereigentumsverwaltung für Ihre eigene Wohnung wechseln Sie dagegen ohne Beschluss, wie eine Mietverwaltung mit eigenem Vertrag und eigenem Stichtag.

Hält die alte Verwaltung trotz Frist etwas zurück oder wollen Sie fristlos kündigen, bekommt Ihr Anwalt von uns die Aufstellung dessen, was fehlt, und die rechtliche Bewertung liegt bei ihm. Ihrem Steuerberater geben wir die Einnahmen- und Ausgabenübersicht ab dem Stichtag, für die Monate davor dient ihm die Abrechnung der alten Verwaltung nach § 666 BGB.

Beispiel: ein Mietshaus wechselt zum Quartalsbeginn

Wo wir Verwaltungen übernehmen

Wir übernehmen Mietobjekte in allen zwölf Berliner Bezirken. Das Haus aus dem Beispiel steht in Wedding und damit im Bezirk Mitte, genauso kann es ein Altbau mit Seitenflügel in Pankow sein. Zum Übergabetermin mit Schlüsseln und Zählerständen kommen wir selbst ins Haus.

So beginnt der Wechsel

Für das erste Gespräch reichen der bisherige Verwaltervertrag, die Mieterliste und der Stichtag, den Sie sich vorstellen. Anhand der Kündigungsfrist planen wir mit Ihnen den genauen Tag und sagen Ihnen, was bis dahin zu tun ist. Erreichen können Sie uns dafür unter 030 7593 9313 oder per Mail an kontakt@digitale-hausverwaltung-berlin.de. Über das Formular geht es ebenso, und eine Antwort haben Sie innerhalb eines Werktags.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, bis Sie unser Haus übernehmen?

Das bestimmt vor allem die Kündigungsfrist in Ihrem bisherigen Verwaltervertrag. Die Zeit bis zum Stichtag ist dabei keine Wartezeit, denn in diesen Wochen fordern wir die Unterlagen an, legen die Akte an und klären die Konten. Als Stichtag eignet sich der Erste eines Monats, weil sich dann jede Mietzahlung eindeutig einer Verwaltung zuordnen lässt.

Muss ich den alten Verwalter selbst kündigen?

Ja, denn der Vertrag besteht zwischen Ihnen und der bisherigen Verwaltung. Kündigen Sie schriftlich und so, dass Sie den Zugang beweisen können, etwa per Einschreiben mit Rückschein oder per Boten. Im selben Schreiben nennen Sie dann gleich den Stichtag und verlangen die Herausgabe aller Unterlagen zu diesem Tag.

Bekommt die neue Verwaltung automatisch alle Unterlagen?

Automatisch nicht, denn der Anspruch steht Ihnen als Auftraggeber zu. Nach § 667 BGB muss die bisherige Verwaltung Ihnen alles herausgeben, was sie für Sie erhalten oder aus der Verwaltung erlangt hat, also Akten, Gelder und Schlüssel. Damit Sie nicht selbst hinterhertelefonieren müssen, fordern wir es mit Ihrer Vollmacht, einer Übergabeliste und einem Termin bei ihr an.

Was passiert, wenn die alte Hausverwaltung nichts herausgibt?

Dann setzen Sie ihr schriftlich eine Frist und nennen darin jede fehlende Unterlage einzeln. Verstreicht die Frist ohne Ergebnis, ist es ein Fall für Ihren Anwalt, dem wir die Liste der Lücken geben. Ihr Haus bleibt in dieser Zeit nicht liegen, denn wir arbeiten mit dem weiter, was vorliegt.

Was wird aus den Kautionen meiner Mieter?

Jede Kaution muss getrennt von Ihrem Vermögen angelegt sein, so verlangt es § 551 Abs. 3 BGB, und deshalb prüfen wir beim Wechsel für jede Mietpartei Betrag, Zinsstand und Kontonachweis. Liegen Kautionen auf einem Konto der alten Verwaltung, wandern sie auf ein Kautionskonto, das auf Ihren Namen läuft.

Müssen meine Mieter etwas tun?

Kaum etwas, denn sie bekommen ein Schreiben, in dem steht, wer ab dem Stichtag ihre Ansprechstelle ist. Läuft das Mietkonto schon auf Ihren Namen, ändert sich an der Zahlung nichts. Kam die Miete bisher auf ein Konto der Verwaltung, stellen die Mieter ihren Dauerauftrag auf Ihr neues Mietkonto um.

Wer macht die Nebenkostenabrechnung für das Jahr, in dem wir wechseln?

Wir rechnen das Wechseljahr für alle zwölf Monate ab, damit Ihre Mieter nur eine Abrechnung bekommen. Die Belege für die Zeit vor dem Stichtag gibt die alte Verwaltung heraus. Ob diese Monate als Zeitraum vor der Übernahme eine Sonderleistung sind, steht vorher in Ihrem Angebot. Ein früheres Jahr, das bei der Übernahme noch offen ist, erstellen wir auf Wunsch als Sonderleistung.

Können wir auch mitten im Jahr wechseln?

Ja, jeder Monatserste eignet sich als Stichtag, Sie müssen also nicht auf den Januar warten. Ein Wechsel zum Jahresbeginn macht die Abrechnung zwar etwas einfacher, weil dann ein ganzes Jahr bei einer Verwaltung liegt. Nötig ist das aber nicht, solange die Belege bis zum Stichtag vollständig übergeben werden.

Wir sind eine Eigentümergemeinschaft. Können Sie unseren WEG-Verwalter ablösen?

Den WEG-Verwalter wechselt die Gemeinschaft per Beschluss, und die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums bleibt bei ihm oder seinem Nachfolger. Was wir übernehmen, sind die vermieteten Wohnungen im Haus, als Sondereigentumsverwaltung für den einzelnen Eigentümer, und dafür braucht es keinen Beschluss der Gemeinschaft.

Brauchen Sie eine Vollmacht von mir?

Ja, eine schriftliche Vollmacht gehört zum Vertrag. Damit Mieter spätere Kündigungen oder Mieterhöhungen nicht mangels Originalvollmacht zurückweisen können, sollten Sie sie außerdem selbst über die Bevollmächtigung informieren. Genau das erledigt das Schreiben zum Wechsel, das Sie unterschreiben, so sieht es § 174 BGB vor.

Gepflegtes Treppenhaus in einem Berliner Altbau mit Holzgeländer und Fliesenboden
Unverbindlich, Antwort innerhalb eines Werktags

Ihre Hausverwaltung für Berlin

Schreiben Sie kurz, um welches Objekt es geht, oder rufen Sie an. Sie bekommen ein Angebot, das zu Ihrem Haus passt, und wissen danach genau, was wir übernehmen — Rückmeldung innerhalb eines Werktags.

030 7593 9313

Mo–Fr 9–18 Uhr

Lieber schreiben?

kontakt@digitale-hausverwaltung-berlin.de

Telefon oder E-Mail — eines von beiden genügt, damit wir uns bei Ihnen melden können.

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