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Mietverwaltung Berlin: Begrünter Hinterhof eines Gründerzeit-Mietshauses mit Fahrradständern
Mietverwaltung und Sondereigentum

Mietverwaltung in Berlin für Mietshäuser und vermietete Wohnungen

Wir übernehmen die Mietverwaltung Ihres Hauses in Berlin, von der Miete bis zur Betriebskostenabrechnung. Was passiert ist, lesen Sie jeden Monat spätestens am 10. Werktag im Bericht.

oder per E-Mail: kontakt@digitale-hausverwaltung-berlin.de

Die Anfrage läuft in 6 Schritten. Eine Option wählen Sie mit der Eingabetaste oder der Leertaste; danach öffnet sich der nächste Schritt.

Schritt 1 von 6
Was sollen wir übernehmen?

Wählen Sie, was am nächsten kommt. Den Umfang klären wir im Gespräch.

Wie viele Einheiten hat das Objekt?

Alle Wohnungen im Objekt zusammen. Eine Schätzung genügt.

Wie ist das Haus heute vermietet?

Mehrfachauswahl, wenn mehreres zutrifft.

Wo liegt das Objekt?

Wir verwalten in ganz Berlin und darüber hinaus.

Ab wann soll es losgehen?

Damit wir die Übernahme planen können.

Wohin dürfen wir antworten?

Wir melden uns innerhalb eines Werktags und sprechen über Ihr Objekt. Danach bekommen Sie ein schriftliches Angebot.

Telefon oder E-Mail — eines von beiden genügt, damit wir uns bei Ihnen melden können.

Oder rufen Sie an: 030 7593 9313, Mo–Fr 9–18 Uhr · oder per E-Mail:kontakt@digitale-hausverwaltung-berlin.de

Sie besitzen ein Mietshaus in Berlin oder mehrere vermietete Wohnungen, und die laufende Arbeit daran kostet mehr Abende, als Ihnen lieb ist. Da wollen Mieten geprüft, Rückstände angemahnt und Kautionen angelegt werden, und über allem hängt die Frage, ob die Abrechnung diesmal rechtzeitig beim Mieter ankommt. Das alles übernehmen wir als Ihre Mietverwaltung. Was davon im Monat erledigt wurde und was noch offen ist, lesen Sie spätestens am 10. Werktag des Folgemonats in unserem Bericht.

Eine Mietverwaltung steht dabei zwischen Ihnen und Ihren Mietern: Sie zieht die Miete ein, verwaltet die Kautionen, rechnet die Betriebskosten ab und hält das Haus im Alltag in Ordnung. Rechtlich ist das ein Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgung nach §§ 611 und 675 BGB. Wir handeln also mit Ihrer Vollmacht in Ihrem Namen, und wir schulden Ihnen Auskunft und Rechenschaft (§ 666 BGB).

Wir verwalten Mietshäuser und Bestände aus mehreren Wohnungen in ganz Berlin. Ist ein Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt, betreut der WEG-Verwalter, den die Eigentümergemeinschaft bestellt, das Gemeinschaftseigentum, und für Ihre vermietete Wohnung darin ist die Sondereigentumsverwaltung für Ihre Eigentumswohnung der passende Vertrag.

Leistungskatalog: Grundverwaltung, Sonderleistung, Ihr Teil

Unser Leistungskatalog hat drei Teile, und die Grenzen dazwischen ziehen wir mit Absicht scharf. Die Grundverwaltung deckt alles ab, was in einem Mietshaus jedes Jahr wiederkehrt, während Sonderleistungen nur gelegentlich anfallen und deshalb einzeln vereinbart werden. Einige Entscheidungen bleiben bewusst bei Ihnen, denn es ist Ihr Haus und Ihr Geld.

Bereich Aufgabe Umfang
Mietverhältnisse Mieterstammdaten pflegen, allgemeine Anliegen der Mieter beantworten Grundverwaltung
Mietverhältnisse Kaution anlegen, kontrollieren und nach dem Auszug zurückzahlen Grundverwaltung
Mietverhältnisse Wohnung beim Auszug zurücknehmen Grundverwaltung
Mieten komplette Miete einziehen, Zahlungseingänge überwachen Grundverwaltung
Mieten erste und zweite Mahnung, Liste der offenen Posten Grundverwaltung
Mieten Abmahnung und Kündigung aussprechen Grundverwaltung
Mieten gerichtliches Mahnverfahren vorbereiten, mit Ihrem Anwalt abstimmen Sonderleistung
Mieten Mieterhöhung nach Mietspiegel, nach Modernisierung oder im Einvernehmen Sonderleistung
Betriebskosten jährliche Abrechnung, Versand mit Zustellnachweis Grundverwaltung
Betriebskosten Abrechnung für Zeiträume vor der Übernahme Sonderleistung
Haus Begehung einmal im Jahr mit Protokoll und Maßnahmenplan Grundverwaltung
Haus Reparaturen bis zur Freigabegrenze beauftragen Grundverwaltung
Haus Hausmeister, Reinigung, Winterdienst, Müll und Wartungen koordinieren Grundverwaltung
Haus zusätzliche Begehung mit Protokoll Sonderleistung
Haus Dienstleisterverträge prüfen, mit Marktvergleich und Empfehlung Sonderleistung
Haus Versicherungsschäden abwickeln Sonderleistung
Vermietung Neuvermietung mit Exposé, zwei Besichtigungsterminen, Bonitätsprüfung, Vertrag und Übergabe Sonderleistung
Vermietung Mieterwechsel mit feststehendem Nachmieter Sonderleistung
Vermietung Gespräche mit einzelnen Mietern nach Absprache Sonderleistung
Eigentümer Monatsbericht, Einnahmen- und Ausgabenübersicht Grundverwaltung
Eigentümer Schriftverkehr mit Behörden, Versorgern und Dienstleistern Grundverwaltung
Ihr Teil Miet- und Kautionskonto eröffnen, Vollmacht unterschreiben Eigentümer
Ihr Teil Aufträge über der Freigabegrenze freigeben Eigentümer
Ihr Teil Steuererklärung, Prozesse, größere Sanierungen Eigentümer mit Steuerberater, Anwalt oder Architekt

Genau so steht die Trennung später auch in Ihrem Vertrag, damit Sie vorher wissen, was die laufende Vergütung abdeckt und wofür Sie ein eigenes Angebot bekommen. Welche Aufgaben in jeder Mietverwaltung anfallen, ganz gleich bei welchem Anbieter, erklärt der Ratgeber was eine Hausverwaltung für Vermieter erledigt. Und für Bestandshalter mit einem ganzen Haus oder mehreren Häusern kommt noch einiges dazu, das die eigene Seite zur Verwaltung von Mehrfamilienhäusern beschreibt.

Vom ersten Gespräch bis zum ersten Bericht

Die Übernahme läuft in sechs Schritten, und Ihr Teil daran ist überschaubar: Von Ihnen brauchen wir vor allem Unterschriften, Unterlagen und den Zugang zu Ihren Konten.

  1. Gespräch. Wir klären Lage und Zustand des Hauses, die Zahl der Einheiten, die Mieterliste und den Stand der letzten Abrechnung.
  2. Angebot. Sie bekommen schriftlich, was die Grundverwaltung umfasst und welche Sonderleistungen für Ihr Haus in Frage kommen.
  3. Vertrag und Vollmacht. Die Vollmacht unterschreiben Sie im Original, denn ohne sie könnte ein Mieter eine Kündigung oder Mieterhöhung nach § 174 BGB zurückweisen.
  4. Konten. Sie eröffnen ein Mietkonto und ein Kautionskonto auf Ihren Namen oder nutzen vorhandene, und wir bekommen Zugang.
  5. Objektakte. Mietverträge, Protokolle, Wartungs- und Versicherungsverträge und die letzten Abrechnungen legen wir digital an.
  6. Mieterbrief. Die Mieter erfahren schriftlich, wer sie ab wann betreut und wohin sie zahlen. Kommt der Hinweis auf die Bevollmächtigung von Ihnen selbst, ist eine Zurückweisung nach § 174 BGB ausgeschlossen.

Kommen Sie von einer anderen Verwaltung, gehören noch Kündigung, Stichtag und die Herausgabe der Unterlagen dazu, und wie das abläuft, beschreibt die Seite Hausverwaltung wechseln mit Übergabeliste.

Bericht, Konto, Freigabegrenze: was Sie in der Hand behalten

Sie geben die Arbeit ab, aber nicht den Überblick und nicht das Geld, und dafür sorgen drei feste Regeln im Verwaltervertrag. Wer zum ersten Mal eine Verwaltung beauftragt, hat oft genau davor Respekt, nach der Übergabe nicht mehr zu wissen, was im eigenen Haus passiert.

Der Bericht. Bis zum 10. Werktag des Folgemonats bekommen Sie Antwort auf die Fragen, die sich jeder Vermieter stellt. Ist jede Miete eingegangen, und wenn nicht, wie weit ist die Mahnung? Steht eine Wohnung leer oder ist eine gekündigt, was wurde repariert, und was empfehlen wir als Nächstes?

Das Konto. Ihre Mieter zahlen auf ein Konto, das Ihnen gehört, und wir arbeiten darauf mit einem Zugang, den Sie uns geben und wieder nehmen können. Wir buchen die Eingänge und zahlen davon die Rechnungen des Hauses. Die Kautionen liegen auf einem eigenen Konto, getrennt von Ihrem übrigen Vermögen, wie es § 551 Abs. 3 BGB verlangt.

Die Freigabegrenze. Wie hoch die Grenze je Auftrag und das Budget für das Jahr sind, bestimmen Sie im Vertrag. Darunter beauftragen wir selbst, weil ein klemmendes Fenster nicht auf eine Rückfrage warten sollte, und darüber entscheiden Sie, nachdem wir die Angebote dafür eingeholt haben.

Der Jahreslauf einer Mietverwaltung

Über das Jahr gesehen hat die Verwaltung ihren eigenen Takt, denn manche Aufgaben kommen jeden Monat, andere einmal im Jahr, und einige hängen an gesetzlichen Fristen. Rechnet Ihr Haus nach dem Kalenderjahr ab, ist der wichtigste Termin der 31. Dezember, weil bis dahin die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres bei jedem Mieter sein muss.

Jahreslauf der Mietverwaltung: monatliche Termine am 3. und 10. Werktag, Abrechnungsfrist zum 31.12. und Aufgaben nach Anlass

Zeitpunkt Was wir tun Frist oder Grundlage
jeden Monat ab dem 3. Werktag Mieteingänge prüfen, Rückstände anmahnen Fälligkeit nach § 556b Abs. 1 BGB
jeden Monat bis zum 10. Werktag Monatsbericht an Sie Verwaltervertrag
nach Ende des Abrechnungsjahres Belege sammeln, Verbrauchswerte anfordern, Einnahmen und Ausgaben für Sie zusammenstellen Vorbereitung der Abrechnung
einmal im Jahr Begehung mit Protokoll und Maßnahmenplan Verwaltervertrag
nach Wartungsvertrag Wartungen von Heizung, Aufzug oder Rauchwarnmeldern beauftragen und nachhalten Wartungsverträge des Hauses
nach einem neuen Mietspiegel jede Miete gegen die Vergleichsmiete prüfen, Spielraum melden Mietspiegel 2026, in Kraft seit 28.05.2026
bis zum 31.12., bei Abrechnung nach Kalenderjahr Betriebskostenabrechnung des Vorjahres mit Zustellnachweis an alle Mieter § 556 Abs. 3 BGB, zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums
vor Jahresende Maßnahmen aus der Begehung für das nächste Jahr vorschlagen Jahresbudget im Vertrag

Wie die Abrechnung entsteht und welche Kosten Sie überhaupt umlegen dürfen, steht im Ratgeber zur Nebenkostenabrechnung aus Vermietersicht.

Berliner Regeln, die den Verwaltungsalltag bestimmen

In Berlin hängen Miethöhe, Umbau und Leerstand an Landesregeln, die über das allgemeine Mietrecht hinausgehen, und gerade in diesem Jahr hat sich davon einiges geändert. Wir prüfen sie deshalb, bevor wir handeln, und schreiben das Ergebnis in den Bericht, damit Sie nachlesen können, worauf eine Empfehlung beruht.

Mietspiegel und Kappungsgrenze. Seit dem 28.05.2026 gilt der Berliner Mietspiegel 2026, ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB, und für ihn wurden die Wohnlagen flächendeckend neu eingestuft. Eine Wohnung kann also heute in einer anderen Lage stehen als vor zwei Jahren. Nach oben begrenzt die Berliner Kappungsgrenzenverordnung jede Erhöhung bis zum 10.05.2028 auf höchstens 15 Prozent mehr Miete in drei Jahren. Außerdem muss die Miete seit 15 Monaten unverändert sein, wenn die Erhöhung wirksam wird (§ 558 Abs. 1 BGB).

Ein Beispiel macht das greifbar: Liegt eine Wohnung 25 Prozent unter der Vergleichsmiete und ist ihre Miete seit drei Jahren gleich, sind trotzdem höchstens 15 Prozent mehr erlaubt. Den verbleibenden Abstand können Sie frühestens drei Jahre später weiter verringern, und deshalb rechnen wir solche Fälle vor, bevor ein Erhöhungsverlangen hinausgeht. Wie das Verlangen begründet wird und welche Fristen der Mieter hat, zeigt der Ratgeber zur Mieterhöhung nach Berliner Mietspiegel.

Mietpreisbremse. Zieht ein Mieter aus, darf die neue Miete höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, und die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung gilt dafür in der ganzen Stadt bis zum 31.12.2029. Mehr geht nur mit einer Ausnahme, etwa einer höheren Vormiete, und die müssen Sie dem neuen Mieter mitteilen, bevor er unterschreibt, unaufgefordert und in Textform (§ 556g Abs. 1a BGB).

Milieuschutz. In den 82 sozialen Erhaltungsgebieten Berlins brauchen Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung von Gebäuden eine Genehmigung des Bezirksamts (§ 172 BauGB), und seit dem 18.04.2026 gelten dafür neue Prüfkriterien. Danach ist der Ersteinbau eines Standardbads genehmigungsfähig, ein zweites Bad in einer Wohnung mit weniger als fünf Wohnräumen dagegen nicht. Geht eine Arbeit über eine Reparatur hinaus, weisen wir Sie deshalb vorher auf eine mögliche Genehmigungspflicht hin, und den Antrag beim Bezirksamt stellen dann Sie oder Ihr Architekt.

Leerstand. Ab drei Monaten ist ein Leerstand in Berlin dem Bezirksamt anzuzeigen (§ 5 Abs. 8 ZwVbG). Ohne Ausnahmegrund wie Renovierung oder ernsthafte Mietersuche ist er Zweckentfremdung (§ 2 Abs. 2 ZwVbG). Eine beauftragte Neuvermietung kann deshalb schon mit dem Eingang der Kündigung beginnen und muss nicht bis zum Auszug warten.

Wo Anwalt, Steuerberater und WEG-Verwalter übernehmen

Den Alltag des Hauses decken wir ab, und wo es um Gericht, Steuer, große Bauvorhaben oder das Gemeinschaftseigentum geht, arbeiten wir mit den Fachleuten zusammen, die dafür zuständig sind.

Zahlt ein Mieter auch nach zwei Mahnungen nicht, bereiten wir das gerichtliche Mahnverfahren vor. Zuständig ist für Antragsteller mit Sitz in Berlin das Amtsgericht Wedding, das zentrale Mahngericht für Berlin und Brandenburg. Eine Räumungsklage gehört dagegen vor das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Wohnung liegt (§ 29a ZPO), und die führt Ihr Anwalt. Gerichts- und Anwaltskosten tragen Sie als Eigentümer.

Für die Steuererklärung bekommen Sie von uns die Einnahmen- und Ausgabenübersicht des Jahres, die Erklärung selbst macht Ihr Steuerberater. Ähnlich ist es beim Bauen: Eine neue Heizung, ein neues Dach oder eine Strangsanierung planen Sie mit Ihrem Architekten. Wir liefern dafür den Zustand aus der Begehung und übernehmen auf Wunsch danach die Mieterhöhung nach Modernisierung.

Ist Ihr Haus in Eigentumswohnungen aufgeteilt, verwaltet ein WEG-Verwalter Dach, Fassade und Treppenhaus im Auftrag der Gemeinschaft. Wir betreuen dann Ihre vermieteten Wohnungen und stimmen uns mit ihm ab, damit zwischen beiden Verwaltungen nichts liegen bleibt.

Betriebskostenabrechnung am Laptop, daneben ein Blatt mit Verbrauchswerten

Beispiel: ein Jahr mit einem Haus in Schöneberg

Mietverwaltung in allen Berliner Bezirken

Wir verwalten Mietshäuser in allen zwölf Bezirken, vom Altbau mit Seitenflügel bis zum Nachkriegsbau mit Zentralheizung. Die Bezirke unterscheiden sich für Vermieter vor allem bei Milieuschutzgebieten, Bestand und zuständigen Ämtern. Was davon für Ihr Haus gilt, steht etwa auf den Seiten zur Hausverwaltung in Pankow und zur Hausverwaltung in Tempelhof-Schöneberg. Wir sitzen am Kurfürstendamm 96 in Halensee, und der Weg zu Begehungen und Übergaben führt uns von dort in jeden Bezirk.

Der nächste Schritt zu Ihrer Mietverwaltung

Für ein erstes Gespräch brauchen wir nicht mehr als drei Dinge: die Adresse des Hauses, die Mieterliste mit den aktuellen Mieten und die letzte Betriebskostenabrechnung. Daran sehen wir schnell, wo das Haus steht. Nach dem Gespräch bekommen Sie ein schriftliches Angebot mit Grund- und Sonderleistungen, und erst darin nennen wir Ihnen einen genauen Preis. Sie erreichen uns dafür unter 030 7593 9313 oder per Mail an kontakt@digitale-hausverwaltung-berlin.de. Wer lieber schreibt, schickt die Eckdaten über das Anfrageformular.

Häufige Fragen

Was ist eine Mietverwaltung, und was ist der Unterschied zur Hausverwaltung?

Mietverwaltung ist die Hausverwaltung für Mietobjekte, also alles zwischen Ihnen und Ihren Mietern und dazu das Haus im Alltag. Das Wort grenzt sie von der WEG-Verwaltung ab, die das Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft betreut. Im Sprachgebrauch gehen beide Begriffe allerdings oft durcheinander.

Was ist bei Ihnen in der laufenden Verwaltung drin, und was kommt extra?

Laufend dabei sind Mieteinzug, Mahnungen, Abmahnung und Kündigung, die Kaution, die jährliche Betriebskostenabrechnung, Reparaturen bis zur Freigabegrenze, eine Begehung im Jahr und der Monatsbericht. Gesondert vereinbaren wir, was nur ab und zu anfällt: Neuvermietung, Mieterhöhungen, die Vorbereitung gerichtlicher Schritte, Abrechnungen aus der Zeit vor der Übernahme und zusätzliche Begehungen. Im Angebot stehen beide Teile getrennt, damit Sie sehen, wofür Sie was bezahlen.

Lohnt sich eine Mietverwaltung auch für ein kleines Haus mit sechs Wohnungen?

Ja, denn auch bei sechs Wohnungen fallen jedes Jahr Abrechnung, Mahnungen, Mieterwechsel und Wartungen an, und die Fristen laufen genauso wie bei einem großen Haus. Was die Verwaltung bei Ihnen umfasst und was sie kostet, steht nach dem ersten Gespräch im schriftlichen Angebot.

Wann merke ich, dass ein Mieter nicht gezahlt hat?

Spätestens am 3. Werktag ist die Miete fällig (§ 556b Abs. 1 BGB), und danach prüfen wir auf Ihrem Mietkonto, ob sie eingegangen ist, und mahnen, wenn etwas fehlt. Jeden Rückstand sehen Sie im Monatsbericht mit dem Stand der Mahnung, und jede einzelne Buchung können Sie selbst in Ihrem Konto nachsehen.

Dürfen Sie in meinem Namen eine Kündigung aussprechen?

Ja, mit Ihrer Vollmacht sprechen wir Abmahnungen und Kündigungen aus. Damit der Mieter die Erklärung nicht nach § 174 BGB zurückweisen kann, liegt die Originalvollmacht bei, oder Sie haben ihn vorher selbst über unsere Bevollmächtigung informiert. Kommt es danach zur Räumungsklage, übernimmt Ihr Anwalt.

Wer kümmert sich um Mieterhöhungen nach dem neuen Mietspiegel?

Nach jedem neuen Mietspiegel rechnen wir nach, wo eine Erhöhung möglich ist, und schreiben das in den Monatsbericht. Das Erhöhungsverlangen selbst ist eine Sonderleistung, und Sie geben es im Einzelfall frei. Grundlage ist derzeit der Berliner Mietspiegel 2026, nach oben begrenzt durch die Berliner Kappungsgrenze von 15 Prozent in drei Jahren, die bis zum 10.05.2028 gilt.

Bekomme ich Unterlagen für meine Steuererklärung?

Nach Jahresende bekommen Sie eine Übersicht über alle Einnahmen und Ausgaben des Hauses, mit der Ihr Steuerberater direkt weiterarbeiten kann. Will er einzelne Rechnungen sehen, liegen die Belege digital bereit.

Wo liegen die Kautionen meiner Mieter?

Auf einem Kautionskonto, das Sie eröffnen und das von Ihrem übrigen Vermögen getrennt ist, so schreibt es § 551 Abs. 3 BGB vor. Wir legen neue Kautionen dort an, prüfen, ob alle Raten eingegangen sind, und rechnen nach dem Auszug ab.

Wie oft ist jemand von Ihnen im Haus?

Wir kommen einmal im Jahr zur Begehung mit Protokoll und Maßnahmenplan und dazu zu jeder Wohnungsübergabe, denn den Zustand einer Wohnung hält man nur vor Ort verlässlich fest. Termine für Handwerker vereinbaren wir mit Mietern und Betrieben. Braucht das Haus zwischendurch einen zusätzlichen Blick, etwa nach einem Sturm, vereinbaren wir die Begehung als Sonderleistung.

Was passiert, wenn ich die Mietverwaltung irgendwann beende?

Laufzeit und Kündigungsfrist stehen im Verwaltervertrag, und bei Vertragsende geben wir alle Unterlagen heraus, die wir für Sie geführt haben, das verlangt § 667 BGB. Weil die Konten ohnehin auf Ihren Namen laufen, entziehen Sie uns nur den Zugang, und das Geld bleibt, wo es ist.

Gepflegtes Treppenhaus in einem Berliner Altbau mit Holzgeländer und Fliesenboden
Unverbindlich, Antwort innerhalb eines Werktags

Ihre Hausverwaltung für Berlin

Schreiben Sie kurz, um welches Objekt es geht, oder rufen Sie an. Sie bekommen ein Angebot, das zu Ihrem Haus passt, und wissen danach genau, was wir übernehmen — Rückmeldung innerhalb eines Werktags.

030 7593 9313

Mo–Fr 9–18 Uhr

Lieber schreiben?

kontakt@digitale-hausverwaltung-berlin.de

Telefon oder E-Mail — eines von beiden genügt, damit wir uns bei Ihnen melden können.

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