Die Mietpreisbremse gilt in Berlin, und zwar in allen Bezirken bis zum 31.12.2029. Bei einer Neuvermietung dürfen Sie höchstens 10 Prozent mehr verlangen als die ortsübliche Vergleichsmiete, die sich aus dem Berliner Mietspiegel 2026 ergibt (§ 556d Abs. 1 BGB). Darüber hinaus geht es nur in vier Fällen, nämlich bei höherer Vormiete, bei einer Modernisierung in den letzten drei Jahren, bei Neubauten und bei der ersten Vermietung nach umfassender Modernisierung. Und auf jede dieser Ausnahmen müssen Sie den Mieter unaufgefordert und in Textform hinweisen, bevor er den Vertrag unterschreibt.
Die Miete im Inserat ist damit das Ergebnis einer Rechnung und keine Schätzung dessen, was der Markt gerade hergibt. Das mag sich nach Bürokratie anfühlen, hat aber einen handfesten Vorteil. Wer die Miete vor dem Inserat sauber herleitet und die Auskunft rechtzeitig gibt, kann sie auch Jahre später noch begründen.


