Hinter dem Namen Mitte stecken sechs Ortsteile mit zusammen 397.879 Einwohnern (Stand 31.12.2025), und sie sind sehr unterschiedlich groß. Am größten ist der Ortsteil Mitte mit 108.953 Einwohnern, Gesundbrunnen, Wedding und Moabit haben jeweils rund 85.000 bis 95.000, während das Hansaviertel nur 6.120 zählt. Mit 10.076 Einwohnern je Quadratkilometer ist der Bezirk insgesamt dicht bewohnt (IBB, 2024).
Der Bezirk zählt 214.593 Wohnungen, von denen 91,9 Prozent Mietwohnungen sind (IBB, 2024). Und die meisten stehen in großen Häusern, denn 69,8 Prozent der Wohnungen liegen in Gebäuden mit 13 oder mehr Wohnungen (Zensus 2022).
Nach Baujahren ist der Bezirk gemischt: Rund 37,9 Prozent der Wohnungen sind vor 1919 entstanden, 30,0 Prozent zwischen 1949 und 1978 und 10,5 Prozent zwischen 1979 und 1990 (Zensus 2022). Mit durchschnittlich 66,6 Quadratmetern sind die Wohnungen eher klein (IBB, 2024), und etwa 52 Prozent werden mit Fernwärme beheizt (Zensus 2022).
Gut jede fünfte Wohnung, 21,1 Prozent, liegt in einem Haus mit Eigentümergemeinschaft, während kommunalen Gesellschaften 17,5 Prozent gehören und nur 7,6 Prozent selbst genutzt werden (Zensus 2022). Für eine vermietete Eigentumswohnung übernehmen wir die Sondereigentumsverwaltung und stimmen uns mit dem WEG-Verwalter des Hauses ab. Mietpreis- oder belegungsgebunden sind 7,5 Prozent der Wohnungen (IBB, 2024), und für sie gilt der Mietspiegel nicht.
Viele Wohnungen je Haus bedeuten viele Mietparteien in einer Abrechnung. Ein Haus mit 30 Wohnungen und zwei Läden im Erdgeschoss braucht jedes Jahr 32 Einzelabrechnungen. Wer so ein Haus selbst abrechnet, weiß, wie viele Abende allein das Sortieren der Belege kostet. Für die Wohnungen gilt dabei die Frist von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB), für die Läden der Gewerbemietvertrag.
Gebaut wurde in Mitte zugleich mehr als in jedem anderen Innenstadtbezirk, nämlich 17.329 neue Wohnungen von 2015 bis 2024 (IBB). Dazu gehört die Europacity, ein Quartier von rund 40 Hektar nördlich des Hauptbahnhofs, das laut Senat größtenteils fertig ist. Für Vermieter zählt dort ein Stichtag: Wurde eine Wohnung nach dem 01.10.2014 erstmals genutzt und vermietet, gilt für sie die Mietpreisbremse nicht (§ 556f BGB). Und der Mietspiegel 2026 erfasst Wohnungen, die ab 2025 bezugsfertig wurden, überhaupt nicht.