Die Kündigung ist da, und in drei Monaten steht die Wohnung leer. Bis dahin soll alles stehen: der neue Mietvertrag, die Kaution, der Termin für die Übergabe. Auf dem Weg dorthin warten ein Inserat, ein Postfach voller Anfragen, mehrere Besichtigungen und die Frage, welche Unterlagen Sie von Bewerbern überhaupt verlangen dürfen. Und irgendwo im Hinterkopf sitzt die Sorge, ob die Miete, die Ihnen vorschwebt, in Berlin auch zulässig ist.
Genau diese Wochen nehmen wir Ihnen ab, indem wir Ihre Wohnung in Berlin neu vermieten, unbefristet und als klassische Wohnraummiete. Zum Auftrag gehören das Exposé, zwei Besichtigungstermine, die Auswahl, die Bonitätsprüfung, der Mietvertrag und die Übergabe mit Protokoll. Sie entscheiden dort, wo es um Ihr Geld geht: bei der Miete, den Auswahlkriterien und der Zusage.
Bevor ein Inserat entsteht, steht bei uns eine Rechnung, denn in ganz Berlin gilt die Mietpreisbremse, und die Miete im Exposé muss zu ihr passen. Wir ermitteln die zulässige Miete aus dem Mietspiegel 2026 und prüfen, ob eine Ausnahme greift. Das Ergebnis stimmen wir mit Ihnen ab, bevor das Inserat online geht, weil sich eine Zahl im Entwurf leichter ändern lässt als eine im unterschriebenen Vertrag.




