In den Siedlungsgebieten Biesdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf zeigt der Bezirk ein anderes Gesicht, denn hier liegt der Schwerpunkt des privaten Besitzes. Nach unserer flächengewichteten Auswertung der Senatsdaten gehören 75,6 Prozent der Wohnbaufläche im Bezirk Privatpersonen, und nur in Steglitz-Zehlendorf ist der Anteil höher. Gezählt wird dabei die Grundstücksfläche und nicht die Zahl der Wohnungen, weshalb die großen Siedlungsgebiete schwerer wiegen als die dicht bebauten Großsiedlungen. In einzelnen Planungsräumen gehört fast alles Privatleuten: Pilgramer Straße 98 Prozent, Kaulsdorf Süd 97 Prozent, Alt-Mahlsdorf 94 Prozent (Katasterauswertung der Senatsverwaltung, Stand Oktober 2025).
An Einwohnern gemessen ist das Siedlungsgebiet allerdings der kleinere Teil des Bezirks. In Biesdorf, Kaulsdorf und Mahlsdorf leben zusammen 81.170 Menschen, im Ortsteil Marzahn allein 120.584 und in Hellersdorf 94.933 (Einwohnerregister, Stand 31.12.2025). Von den 6.182 Hektar Bezirksfläche sind 39,0 Prozent Wohnbaufläche (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Stand Ende 2024).
Auch beim Neubau sind Häuser hier stärker vertreten als anderswo: Von den 14.826 Wohnungen, die von 2015 bis 2024 im Bezirk fertig wurden, lagen 18,93 Prozent in Ein- und Zweifamilienhäusern. Auf einen so hohen Anteil kommt kein anderer Berliner Bezirk.
Wer ein solches Haus vermietet, merkt spätestens bei der ersten Mieterhöhung, dass der Mietspiegel hier nicht weiterhilft, denn Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser sind darin nicht erfasst. Die Erhöhung stützen Sie dann auf ein Sachverständigengutachten, eine Mietdatenbank oder drei vergleichbare Wohnungen (§ 558a BGB). Kappungsgrenze und Mietpreisbremse gelten für das Haus trotzdem, nur lässt sich die Vergleichsmiete eben nicht aus einer Tabelle ablesen.
Beispiel. Ein Doppelhaus in Biesdorf ist vermietet, und die Nettokaltmiete liegt seit Langem unter 7 Euro je Quadratmeter. Der Eigentümer lässt die alten Fenster gegen gedämmte tauschen und möchte die Kosten danach auf die Miete umlegen, wofür er in Biesdorf keine Genehmigung nach dem Milieuschutz braucht. Umlegen darf er jährlich 8 Prozent der Kosten, nach Abzug dessen, was ohnehin für die Erhaltung fällig gewesen wäre (§ 559 BGB). Weil die Miete vorher unter 7 Euro lag, ist der Anstieg allerdings auf 2 Euro je Quadratmeter in sechs Jahren gekappt.
Die Bauarbeiten steuert der Eigentümer mit seinem Fensterbauer selbst, und wir bereiten die Mieterhöhung mit der Kostenaufstellung vor. Dabei prüfen wir auch, ob das vereinfachte Verfahren nach § 559c BGB passt. Nach geltendem Recht, Stand Oktober 2026, ist das bei Kosten bis 10.000 Euro je Wohnung möglich, und dann werden pauschal 30 Prozent als Erhaltungsanteil abgezogen.