Liegt Ihr Haus in einem sozialen Erhaltungsgebiet, redet das Bezirksamt mit, sobald Sie an Gebäude oder Wohnungen etwas verändern wollen. Für viele Eigentümer ist das ungewohnt, denn es ist ihr Haus und ihr Geld, und trotzdem braucht schon ein neuer Balkon die Zustimmung des Amts. Berlin hat derzeit 82 solcher Gebiete, die im Alltag Milieuschutzgebiete heißen. Genehmigen lassen müssen Sie dort Rückbau, bauliche Änderungen und Nutzungsänderungen, dazu die Umwandlung kleinerer Häuser in Eigentumswohnungen, und seit dem 18.04.2026 prüfen alle Bezirke dabei nach denselben neuen Kriterien.
Betroffen ist damit ein großer Teil des Berliner Mietwohnungsbestands, denn in den Gebieten liegen 661.935 Wohnungen, knapp ein Drittel aller Wohnungen der Stadt (Stand 31.12.2024, Senatsverwaltung). Wer beim Milieuschutz nur an Gründerzeithäuser mit Stuckfassade denkt, unterschätzt ihn deshalb leicht. Auch Siedlungen aus der Zeit zwischen den Weltkriegen gehören dazu, ebenso Teile von Großsiedlungen wie der Gropiusstadt.

