Wer zum ersten Mal überlegt, eine Verwaltung zu beauftragen, will vor allem wissen, was er damit abgibt und was trotzdem bei ihm bleibt. Die Antwort lässt sich in fünf Bereiche ordnen: Mietverhältnisse, Mieten und Forderungen, Betriebskosten, das Gebäude und die Rechenschaft gegenüber dem Eigentümer.
Laufend erledigt die Verwaltung den Mieteinzug, die Mahnungen und die Kaution, dazu die jährliche Abrechnung, kleine Reparaturen und die Koordination der Dienstleister. Gesondert vereinbart werden meist Neuvermietung, Mieterhöhung, die Vorbereitung gerichtlicher Schritte und Abrechnungen für Jahre vor Vertragsbeginn. Beim Eigentümer bleiben die Entscheidung über größere Ausgaben, die Steuererklärung und Prozesse mit dem eigenen Anwalt.
Gemeint ist hier die Mietverwaltung, also die Verwaltung von Mietverhältnissen im Auftrag des Eigentümers. Eine WEG-Verwaltung arbeitet dagegen für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und hat andere Pflichten.




