Welche Verwaltung brauchen Sie?
Das entscheidet Ihre Lage und nicht die Größe Ihres Bestands, denn schon eine einzige vermietete Wohnung kann zwei Verwaltungen im Haus haben, während ein großes Mietshaus mit einer auskommt. Für die häufigsten Fälle sieht die Zuordnung so aus.
| Ihre Lage |
WEG-Verwaltung |
SEV |
Mietverwaltung |
| ganzes Mietshaus, nicht aufgeteilt |
gibt es nicht |
nicht nötig |
ja |
| vermietete Eigentumswohnung |
bestellt die Gemeinschaft |
ja, wenn Sie das Mietverhältnis abgeben wollen |
passt nicht |
| selbst genutzte Eigentumswohnung |
bestellt die Gemeinschaft |
nicht nötig |
nicht nötig |
| mehrere vermietete Wohnungen in verschiedenen Häusern |
je Haus ein eigener Verwalter |
eine SEV für alle Wohnungen möglich |
passt nicht |
| aufgeteiltes Haus, einzelne Wohnungen verkauft, der Rest vermietet |
bestellt die Gemeinschaft |
für Ihre vermieteten Wohnungen |
passt nicht mehr |
Bei einer Eigentumswohnung gibt es in aller Regel einen WEG-Verwalter, denn die Gemeinschaft muss ihr Eigentum verwalten. Die SEV ist hingegen Ihre freie Entscheidung, und es spricht nichts dagegen, die Vermietung selbst zu machen, wenn Sie in der Nähe wohnen und Zeit für Abrechnung und Mieterkontakt haben.
Entscheiden Sie sich für eine SEV, können Sie damit auch Ihren WEG-Verwalter beauftragen, sofern er sie anbietet. Genauso gut können Sie sie aber an eine andere Verwaltung geben, denn der Vertrag läuft ohne Bezug zur Gemeinschaft. Was die einzelnen Formen kosten und wovon der Preis abhängt, erklärt der Ratgeber wovon der Preis einer Hausverwaltung abhängt.
Beispiel. Eine Eigentümerin besitzt ein kleines Mietshaus in Lichtenberg mit acht Wohnungen, dazu zwei vermietete Eigentumswohnungen in Schöneberg und Pankow und die Wohnung in Steglitz, in der sie selbst lebt. Auf den ersten Blick klingt das nach einem Gewirr von Zuständigkeiten, doch es sortiert sich schnell.
Für das Mietshaus braucht sie eine Mietverwaltung und für die beiden vermieteten Wohnungen je eine SEV, die eine Verwaltung gemeinsam übernehmen kann. Für ihre eigene Wohnung genügt der WEG-Verwalter des Hauses. Insgesamt hat sie also mit vier Verwaltungen zu tun: drei WEG-Verwaltern, die für ihre Gemeinschaften arbeiten, und einer Verwaltung für alles, was vermietet ist.